Beratung
Allgemeine Beratung
Beratung durch Gruppenleitungen im Kindergarten
Im Kindergarten sind die Erzieherinnen und Erzieher die wichtigsten Ansprechpersonen für Kinder und Eltern. Sie begleiten die Kinder in ihrer sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung und schaffen eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der sich Kinder wohlfühlen und entfalten können. Sie übernehmen die Koordination der Beratung in ihrer Gruppe.
- Erzieherinnen und Erzieher beobachten und dokumentieren die individuelle Entwicklung der Kinder. Sie beraten Eltern zu Entwicklungsfortschritten und Fördermöglichkeiten.
- Sie sind Ansprechpersonen bei persönlichen und sozialen Fragestellungen sowie bei Konflikten innerhalb der Kindergruppe.
- Sie sind Ansprechperson für Eltern bei Fragen zur Entwicklung, zum Verhalten und zum Wohlbefinden ihrer Kinder.
- Sie ziehen bei Bedarf weitere beratende Fachkräfte (z. B. Sonderpädagoginnen, Sozialarbeit, Kindergartenleitung) hinzu, wenn sie Unterstützung benötigen.
Beratungsgespräche mit Eltern finden regelmäßig im Rahmen von Entwicklungsgesprächen oder nach individueller Terminabsprache statt.
Die Erzieherinnen und Erzieher sind damit die ersten Ansprechpersonen für Kinder und Eltern im Kindergarten. Sie pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Team sowie mit der Kindergartenleitung.
Beratung durch Klassenlehrkräfte in der Grundschule
Klassenlehrkräfte sind in der Grundschule die wichtigsten Ansprechpersonen für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Sie beraten nicht nur in Fragen einzelner Fächer (siehe „Beratung durch Fachlehrerinnen und Fachlehrer“), sondern begleiten die Kinder umfassend in ihrer Entwicklung innerhalb der Klasse. Sie übernehmen die Koordination der Beratung in ihrer Klasse.
- Sie verfolgen und begleiten sowohl die individuelle Entwicklung als auch die Schullaufbahnentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler. Dabei stehen sie ihren Schülerinnen und Schülern und deren Eltern beratend zur Seite.
- Sie sind Ansprechperson bei persönlichen, sozialen und leistungsbedingten Problemen einzelner Schülerinnen und Schüler sowie bei Problemen in der Klasse.
- Sie sind Ansprechperson der Eltern bei persönlichen, sozialen und leistungsbedingten Problemen der eigenen Kinder oder Problemen in der Klasse.
- Sie ziehen weitere beratende Fachkräfte hinzu, wenn sie Unterstützung benötigen.
Beratende Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern bzw. der Klasse können nach Bedarf im Klassenverband oder auch in individuell vereinbarten Einzelgesprächen erfolgen. An Elternabenden, im Rahmen des Elternsprechtages, nach individueller Terminabsprache oder u.U. in Videokonferenzen stehen die Klassenlehrkräfte für Beratungsgespräche mit Eltern zur Verfügung. Am Beratungstag für Schülerinnen und Schüler führen sie ganz individuelle Beratungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse.
Die Klassenlehrkräfte sind klassenbezogen die ersten Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Sie pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen und der Grundschulleitung.
Beratung durch Klassenlehrkräfte in der Sek. I (Klasse 5 bis 9)
Klassenlehrkräfte in der Sek. I beraten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern im Rahmen des Aufgabenbereiches ihres Faches (siehe „Beratung durch Fachlehrerinnen und Fachlehrer“) und darüber hinaus im Rahmen der Klasse. Sie übernehmen die Koordination der Beratung in ihrer Klasse.
- Sie verfolgen und begleiten sowohl die individuelle Entwicklung als auch die Schullaufbahnentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler. Dabei stehen sie ihren Schülerinnen und Schülern und deren Eltern beratend zur Seite.
- Sie sind Ansprechperson bei persönlichen, sozialen und leistungsbedingten Problemen einzelner Schülerinnen und Schüler sowie bei Problemen in der Klasse.
- Sie sind Ansprechperson der Eltern bei persönlichen, sozialen und leistungsbedingten Problemen der eigenen Kinder oder Problemen in der Klasse.
- Sie ziehen weitere beratende Fachkräfte hinzu, wenn sie Unterstützung benötigen.
Beratende Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern bzw. der Klasse können nach Bedarf im Klassenverband oder auch in individuell vereinbarten Einzelgesprächen erfolgen. An Elternabenden, im Rahmen des Elternsprechtages, nach individueller Terminabsprache oder u.U. in Videokonferenzen stehen die Klassenlehrkräfte für Beratungsgespräche mit Eltern zur Verfügung. Am Beratungstag für Schülerinnen und Schüler führen sie ganz individuelle Beratungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse.
Die Klassenlehrkräfte sind klassenbezogen die ersten Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Sie pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen, mit den Klassenlehrkräften der jeweiligen Jahrgangsstufe und der Erprobungsstufen- bzw. Mittelstufenkoordination.
Beratung durch Klassenlehrkräfte in der Sek. II (Klasse 10 bis 12)
Die Klassenlehrkräfte übernehmen in Kooperation mit der Oberstufenkoordinatorin in der Oberstufe die vielfältigen Beratungs- und Koordinationsaufgaben. Sie sind in vielen Situationen beratend gefordert, in denen persönliche, soziale oder leistungsbedingte Probleme bzw. Konflikte die schulische Arbeit behindern oder gar den schulischen Erfolg in Frage stellen.
Die Klassenlehrkräfte stehen Schülerinnen und Schülern zu ihren Sprechzeiten und nach Vereinbarung für beratende Gespräche zur Verfügung. An Elternabenden, im Rahmen des Elternsprechtages, nach individueller Terminabsprache oder u.U. in Videokonferenzen führen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer Beratungsgespräche mit Eltern. Am Beratungstag für Schülerinnen und Schüler führen sie ganz individuelle Beratungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse.
Die Klassenlehrkräfte sind klassenbezogen die ersten Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Sie pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen und der Oberstufenkoordination.
Beratung durch Fachlehrkräfte
Im Rahmen des Aufgabenbereiches ihres Faches beraten Fachlehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Inhalt der Beratungsgespräche können u.a. Fachinhalte, Leistungsanforderungen und Leistungsstand, Verbesserungsmöglichkeiten, Lerntechniken und das Arbeits- und Sozialverhalten im Fachunterricht sein.
Die Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern können sowohl im Zuge des Unterrichtsgeschehens als auch vor und nach dem Unterricht stattfinden. An Elternsprechtagen, an individuell vereinbarten Gesprächsterminen oder u. U. in Videokonferenzen besteht die Möglichkeit beratende Gespräche mit den Eltern zu führen.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Sie stehen in regelmäßigem Austausch mit den Klassenlehrkräften.
Besondere Beratung
Das Konzept für besondere Beratungsaufgaben ist allen pädagogischen Fach- und Lehrkräften bekannt. Kinder, Schülerinnen und Schüler oder ggf. Eltern können an weitere beratende Fachkräfte vermittelt werden. Bei Beratungsbedarf können sich Kinder, Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Kolleginnen und Kollegen natürlich auch direkt an die beratenden Fachkräfte wenden.
Übergangsberatung Kindergarten – Grundschule
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist für Kinder wie auch für ihre Familien ein wichtiger Schritt. Einmal pro Jahr findet im Kindergarten daher in Kooperation mit der Grundschule ein Informationsabend für alle Eltern der Vorschulkinder statt. An diesem Abend werden die organisatorischen Abläufe des Übergangs erläutert, pädagogische Schwerpunkte der Grundschule vorgestellt und bestehende Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Darüber hinaus gibt es Raum für individuelle Fragen und einen offenen Austausch, sodass Unsicherheiten geklärt und Erwartungen auf beiden Seiten transparent gemacht werden können.
Schullaufbahnberatung
Die Schullaufbahnberatung unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bei allen wichtigen Entscheidungen im schulischen Werdegang. Sie bietet Orientierung bei Übergängen, Wahlmöglichkeiten und individuellen Bildungswegen. Ziel ist es, dass jede Schülerin und jeder Schüler den eigenen Lern- und Entwicklungsweg bewusst, informiert und reflektiert gestalten kann.
Schullaufbahnberatung in der Grundschule
Während der Grundschulzeit erfolgt die Schullaufbahnberatung durch die Klassenlehrkräfte, unterstützt durch die Grundschulleitung. Sie dient insbesondere dazu, Eltern und Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf den Übergang in weiterführende Schulen zu begleiten. Bei Lernschwierigkeiten ihres Kindes werden Eltern über mögliche Fördermaßnahmen informiert und dazu beraten. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung, wenn ein Schulwechsel oder eine andere Form der Förderung erforderlich erscheint. Ebenso finden beratende Gespräche bei besonders guten Lernleistungen statt, um zusätzliche Forderangebote und Begabungen zu berücksichtigen. (siehe auch „Beratung in Fällen besonderer Begabung“). Die Beratung erfolgt kontinuierlich, individuell und im Austausch mit den Eltern, um die weitere Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler optimal zu begleiten.
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Schullaufbahnberatung in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 9)
Während der Dauer der Sekundarstufe I erfolgt die Laufbahnberatung durch die Klassenlehrkräfte sowie den Erprobungsstufenkoordinator bzw. Mittelstufenkoordinator, insbesondere im Hinblick auf die Absicherung der Entscheidung für die Schule. Bei schwachen schulischen Leistungen werden die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern über notwendige Fördermaßnahmen beraten. Wird ein Schulwechsel z.B. aufgrund von Überforderung empfohlen, werden Hilfestellungen angeboten.
Ebenso finden beratende Gespräche bei besonders guten Lernleistungen statt, um Forderangebote aufzuzeigen (siehe auch „Beratung in Fällen besonderer Begabung“).
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Schullaufbahnberatung in der Sekundarstufe II (Klasse 10 bis 12)
Die Schullaufbahnberatung wird in der Oberstufe durch die Klassenlehrkräfte und insbesondere die Oberstufenkoordinatorin bzw. den Koordinator für Klasse 10 fortgeführt. In zeitlicher Staffelung informieren sie dabei über wesentliche Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe. Gemeinsam mit den Klassenlehrkräften steht sie allen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Überblick über die Informations- und Beratungsveranstaltungen
Klasse 9
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler werden umfassend über die Regularien der Jahrgangsstufe 10 sowie die Versetzungsbedingungen für die Qualifikationsphase (Klasse 11 und 12) informiert. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass der Übergang von der 9. zur 10. Klasse ein geeigneter Zeitpunkt für einen möglichen Systemwechsel ist, beispielsweise ins englische Bildungssystem.
Ergänzend hierzu findet eine klassenweise Informationsveranstaltung statt, die sich speziell mit der Wahl zwischen den Fächern Kunst und Musik befasst. Dabei werden die jeweiligen Inhalte, Anforderungen und Perspektiven der Fächer transparent dargestellt, um Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Klasse 10
Im 1. Halbjahr der Klasse 10 wird für alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine einführende Informationsveranstaltung zum Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe angeboten. In dieser Veranstaltung stellen der Koordinator der Klasse 10 und die Oberstufenkoordinatorin unter anderem die Struktur der Qualifikationsphase (Klasse 11 und 12), die angebotenen Kursfächer, die Unterscheidung zwischen Wahl- und Pflichtfächern sowie die grundlegenden Prinzipien zur Ermittlung der Gesamtqualifikation vor. Zudem wird erläutert, wie die anstehenden Fachwahlentscheidungen in die langfristige Schullaufbahnplanung eingebettet sind.
Während der gesamten Klasse 10 finden verstärkt individuelle Beratungsgespräche zur Schullaufbahnplanung statt. Diese dienen dazu, den Schülerinnen und Schülern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Wahl ihrer Kurse und den weiteren Bildungsweg zu geben. Hierbei werden persönliche Interessen, schulische Leistungen sowie zukünftige Bildungs- und Berufsperspektiven berücksichtigt. Die Beratungsaufgabe umfasst auch die Klärung spezifischer Fragen zu den Anforderungen der gymnasialen Oberstufe und zur Anerkennung der erworbenen Abschlüsse an anderen Bildungseinrichtungen.
Klasse 11
Zu Beginn des Schuljahres finden individuelle Informationsveranstaltungen für jede Klasse statt. In diesen Veranstaltungen erhalten die Schülerinnen und Schüler umfassende Informationen über Klausuren, einschließlich der verschiedenen Formate und Bewertungskriterien. Dadurch wird ihnen die Bedeutung ihrer Einzelleistungen bewusst und sie können sich gezielt auf die Prüfungen vorbereiten. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung liegt auf dem Klausurplan. Die Schülerinnen und Schüler lernen diesen frühzeitig kennen und werden darin beraten, ihre Zeit effektiv zu planen und sich rechtzeitig auf die Klausuren vorzubereiten. Zusätzlich werden die Regelungen zu Fehltagen und Krankmeldungen geklärt. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, welche Bedeutung Anwesenheit hat und welche Schritte im Krankheitsfall zu beachten sind.
Nach Festsetzung der Noten des zweiten Halbjahres werden diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Abitur bei gleichbleibenden akademischen Leistungen gefährdet ist, individuell über ihre Möglichkeiten und zu ihrer Zielsetzung beraten.
Klasse 12
Im ersten Quartal erfolgt die Information aller Schülerinnen und Schüler über die Bedingungen, die für das Bestehen des Abiturs erforderlich sind. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit zur individuellen Beratung durch die Oberstufenkoordinatorin bezüglich ihrer Prüfungswahl.
Ebenfalls findet im ersten Quartal eine Jahrgangsstufenversammlung statt, in der eine Beratung zur P5-Prüfung angeboten wird. In diesem Rahmen werden die Themenfindung, die Unterstützung durch Fachlehrkräfte sowie der Ablauf der P5-Prüfung ausführlich thematisiert. Zudem werden formale und inhaltliche Aspekte der Kurzdokumentation und der Präsentationen besprochen. In der Vorbereitung auf ihre P5-Prüfung haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zur Beratung durch ihre betreuende P5- Lehrkraft bei der Themenfindung, der Gliederung und der Quellenauswahl.
Kurz vor den schriftlichen Prüfungen erfolgt eine Belehrung durch die Oberstufenkoordinatorin und die Schulleitung. Hierbei werden die Konsequenzen von Täuschung in allen fünf Prüfungen sowie der Ablauf der schriftlichen Prüfungen erläutert.
Nach den schriftlichen Prüfungen finden eine umfassende Belehrung und Beratung aller Klassen statt. Hierbei wird die Möglichkeit der Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife thematisiert, ebenso wie alternative Wege in Deutschland, falls das Abitur nicht bestanden werden sollte. Nach der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, bei ihren Entscheidungen im Zusammenhang mit den angesetzten oder freiwilligen mündlichen Prüfungen beraten zu werden.
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Einzelfallberatung durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik
Die Einzelfallberatung durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen sowie an deren Eltern und Lehrkräfte. Ziel ist es, individuelle Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, passgenaue Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln und die schulische Teilhabe sowie den Bildungserfolg nachhaltig zu fördern.
Die Beratung umfasst eine erste Analyse der individuellen Lernausgangslage und der spezifischen Förderbedarfe, der sich eine offizielle Diagnostik bei anerkannten Psychologen anschließt. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Sonderpädagoginnen und -pädagogen gemeinsam mit allen Beteiligten Nachteilsausgleiche und Förderpläne, die konkrete Maßnahmen und Ziele definieren. Sie stehen den Lehrkräften beratend zur Seite, etwa bei der Anpassung von Unterrichtsmaterialien, der Differenzierung von Aufgabenstellungen oder der Umsetzung inklusiver Methoden im Unterricht.
Ein wichtiger Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit den Eltern. In vertrauensvollen Gesprächen informieren die Sonderpädagoginnen und -pädagogen über sonderpädagogische Einschätzungen, Fördermöglichkeiten und Unterstützungssysteme. Sie bieten Orientierung und Unterstützung bei der Bewältigung schulischer und außerschulischer Herausforderungen.
Die Einzelfallberatung trägt dazu bei, ein inklusives Schulklima zu stärken, das sich durch Wertschätzung, individuelle Förderung und die Anerkennung der Vielfalt aller Schülerinnen und Schüler auszeichnet.
Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik stehen nach individueller Terminabsprache für beratende Gespräche zur Verfügung.
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Einzelfallberatung durch das Team der Schulsozialarbeit
Unser Team der Schulsozialarbeit steht Schülerinnen und Schülern und Eltern sowie Lehrkräften je nach Bedarf mit ihrem Fachwissen zur Seite. Die Beratung kann auf Vermittlung durch Klassen- oder Fachlehrkräfte erfolgen, aber auch direkt von Schülerinnen und Schülern oder Eltern initiiert werden. In ihrer Funktion ergänzen und vertiefen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter die beratenden Tätigkeiten des Lehrpersonals und tragen so zu einem ganzheitlichen Unterstützungsangebot bei.
Das Team der Schulsozialarbeit bietet Hilfestellung in einer Vielzahl von Situationen, darunter:
- Verhaltensprobleme: Unterstützung bei Schwierigkeiten im und außerhalb des Unterrichts
- Krisensituationen: Beratung bei familiären oder partnerschaftlichen Krisen
- Zwischenmenschliche Konflikte: Unterstützung bei Problemen mit Eltern, Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern
- Entscheidungsfindungen: Begleitung bei persönlichen oder schulischen Entscheidungsprozessen
- Persönliche Probleme: Hilfe bei individuellen Herausforderungen und Krisen
- Mobbing: Intervention bei Mobbingfällen
Die Schulsozialarbeit basiert auf festen Grundsätzen, die den Beratungsprozess transparent und vertrauensvoll gestalten:
- Vertraulichkeit: Alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt
- Freiwilligkeit: Die Teilnahme an Beratungsgesprächen erfolgt stets auf freiwilliger Basis
- Lösungsorientierung: Im Fokus stehen konstruktive und umsetzbare Lösungen
- Begleitung: Unterstützung während des gesamten Lösungsprozesses
- Vermittlung: Weiterleitung an externe Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Bedarf
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stehen nach individueller Terminabsprache für beratende Gespräche jederzeit zur Verfügung.
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Kollegiale Beratung durch das Team der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstützen pädagogische Fach- und Lehrkräfte durch kollegiale Beratung bei pädagogischen und sozialen Fragestellungen. Sie bringen ihre sozialpädagogische Expertise ein, um gemeinsam mit den pädagogischen Fach- und Lehrkräfte Lösungsansätze für Herausforderungen im Schulalltag zu entwickeln. Dabei können Themen wie der Umgang mit herausforderndem Verhalten, die Förderung sozialer Kompetenzen oder der Umgang mit belasteten Kindern, Schülerinnen und Schüler im Fokus stehen. Die Beratung erfolgt in vertraulichen Gesprächen, bietet Raum für Reflexion und stärkt die Handlungssicherheit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte. Zudem können Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter präventive Maßnahmen empfehlen und bei der Vernetzung mit externen Unterstützungsangeboten helfen.
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Beratung in Fällen besonderer Begabung
Bei Beratungsgesprächen in Fällen besonderer Begabung sind zunächst die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer erste Ansprechpartner. Sie kennen sowohl die Leistungen, Stärken und Schwächen der betreffenden Schülerinnen und Schüler als auch ihre Situation in den Familien und in der Klasse am besten. Zusammen mit den Fachlehrkräften der Klasse oder unter Umständen zusammen mit der Grundschulleitung, der Erprobungsstufenkoordination oder der Mittelstufenkoordination informieren sie die Betreffenden über Fordermaßnahmen und regen zur Teilnahme an Wettbewerben, AGs oder Ähnlichem an.
Beratung durch SV-Lehrkräfte
Die SV-Lehrkräfte an der Europa-Schule Kairo übernehmen vielfältige und verantwortungsvolle Beratungsaufgaben. Sie stehen der Schülervertretung (SV) als zentrale Ansprechpersonen zur Seite und unterstützen sie bei der Organisation und Durchführung der Schülerratssitzungen. Dabei fördern sie die Auseinandersetzung mit schulrechtlichen und schulpolitischen Themen und begleiten die SV bei der Entwicklung fundierter Positionen.
In enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung informieren die SV-Lehrkräfte die Schülervertretung über anstehende Entscheidungen und beraten die Schülerinnen und Schüler auf Wunsch zu ihren Rechten sowie zu den Möglichkeiten, aktiv und gestaltend am Schulleben mitzuwirken.
Aufgrund ihres besonderen Vertrauensverhältnisses zur Schülerschaft stehen die SV-Lehrkräfte auch bei persönlichen oder schulischen Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung. In solchen Fällen können sie vermittelnd tätig werden und dazu beitragen, Konflikte konstruktiv zu lösen oder geeignete Unterstützung zu organisieren.
Zusätzlich fördern die SV-Lehrkräfte die Mitbestimmungskultur an der Schule und tragen dazu bei, die demokratischen Strukturen innerhalb der Schulgemeinschaft zu stärken.
Die SV-Lehrkräfte können während ihrer Sprechzeiten oder nach individueller Terminabsprache für beratende Gespräche aufgesucht werden.
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Berufsorientierte Beratung
An der Europa-Schule Kairo sind alle wesentlichen Maßnahmen zur Studien- und Berufsorientierung (STUBO) im Konzept der Studien- und Berufsorientierung aufgeführt. Diese Maßnahmen werden von dem Koordinator für STUBO organisiert und koordiniert.
Die Klassen sowie die Eltern werden über die berufsorientierenden Maßnahmen und Angebote durch den Koordinator informiert. Zudem pflegt der Koordinator eine kontinuierliche Kooperation mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) in Kairo, den anderen anerkannten Deutschen Schulen in Kairo sowie mit außerschulischen Einrichtungen und Organisationen, wie der Agentur für Arbeit und internationalen Universitäten in Kairo.
Der Koordinator für STUBO bietet keine individuelle berufsorientierte Beratung für Schülerinnen und Schüler an, sondern stellt Hilfestellungen zur Selbstinformation bereit.
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Beratung von Praktikantinnen und Praktikanten
Die Praktikumsbeauftrage ist für Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihres Praktikums und Auslandsaufenthaltes die direkte Ansprechperson. Ziel ihrer Beratung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten ist es, ihnen während ihres Aufenthalts eine wertvolle berufliche Orientierung zu bieten und sie umfassend bei der Integration in den schulischen Alltag sowie bei der Bewältigung der Herausforderungen eines Auslandsaufenthalts zu unterstützen.
Die Beratung beginnt bereits vor dem Praktikum mit einer informativen Einführung. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten von der Praktikumsbeauftragten detaillierte Hinweise zu den schulischen Strukturen, ihrem Aufgabenbereich sowie zur Vorbereitung auf den kulturellen und organisatorischen Kontext des Gastlandes.
Während des Praktikums stehen zudem die betreuenden Lehrkräfte als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie unterstützen die Praktikantinnen und Praktikanten bei der Planung und Durchführung von Unterrichtseinheiten, reflektieren gemeinsam ihre pädagogische Arbeit und geben konstruktives Feedback. Zudem werden regelmäßige Gespräche angeboten, um persönliche und berufliche Anliegen zu besprechen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Durch diese umfassende Betreuung möchte die Europa-Schule Kairo einen Beitrag zur professionellen und persönlichen Weiterentwicklung der Praktikantinnen und Praktikanten leisten und gleichzeitig den interkulturellen Austausch fördern.
Die Praktikumsbeauftragte kann in den Pausen und nach individueller Terminabsprache für beratende Gespräche aufgesucht werden.
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